Jetzt sanieren


Ab 2029 können Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abziehen. Gleichzeitig werden die Förderprogramme für energetische Sanierungen neu aufgestellt. Wer jetzt plant, profitiert noch von beidem – und erneuert Bad, Küche und Haustechnik am besten in einem Zug.

  • Steuerabzug bis Ende 2028
  • Förderbeiträge
  • Zum Fixpreis
Zwei gute Gründe

Warum sich eine Sanierung jetzt lohnt


Steuerabzug nur noch bis Ende 2028

Der Bundesrat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfällt bei selbst bewohntem Wohneigentum auch der Abzug für Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen. Bis und mit Steuerjahr 2028 gilt die heutige Regelung.

  • Abzugsfähig sind werterhaltende Arbeiten, etwa der Ersatz von Bad, Küche, Böden, Fenstern oder Heizung
  • Die Arbeiten müssen rechtzeitig ausgeführt und abgerechnet sein
  • Grössere Umbauten brauchen Vorlauf – deshalb jetzt planen

Förderbeiträge für energetische Massnahmen

Bund und Kantone unterstützen über das Gebäudeprogramm und kantonale Programme unter anderem die Wärmedämmung von Dach, Fassade und Böden sowie den Ersatz fossiler Heizungen, etwa durch eine Wärmepumpe. 2027 gelten die heutigen Bedingungen weiter, ab 2028 folgt ein neues Fördermodell mit strengerer Auswahl der geförderten Massnahmen.

  • Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
  • Die Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton und Massnahme
  • Wer die heutigen Bedingungen nutzen will, plant jetzt
Ihr Vorteil

Alles aus einer Hand – vom Bad bis zur Gesamtsanierung


Wenn schon saniert wird, lohnt es sich, alles in einem Zug zu erledigen: eine Baustelle, eine Ansprechperson, ein Fixpreis. Förderbedingungen und Termine berücksichtigen wir von Anfang an in der Planung.

01
Erstberatung vor Ort – kostenlos
02
Bestandsaufnahme & Planung
03
Fixpreis-Offerte
04
Fördergesuch vor Baubeginn
05
Ausführung & Bauleitung

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Häufige Fragen

Gut zu wissen


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